Beweissicherung

Sichern Sie sich gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab.

Warum Beweissicherung?

Im Baurecht hat die vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn für alle Beteiligten eine erhebliche Bedeutung.

Der Istzustand wird verändert.

Die Baufirma und der Bauherr sind in ihrer Rolle als "Zustandsveränderer" verpflichtet, den Nachweis zu führen. Es erweist sich als sehr herausfordernd, wenn nicht gar unmöglich, den ursprünglichen Zustand nach Beginn und Fortschritt der Bautätigkeiten zu rekonstruieren.

Die Rechte werden gewahrt.

Die vorsorgliche Beweissicherung dient der Wahrung der Rechte der Baubeteiligten. Die Dokumentation des Istzustandes der angrenzenden Objekte erfolgt nach VOB/B sowie auf Empfehlung DIN-Vorschriften.

Eine neutrale Grundlage schaffen.

Rechtzeitig vor dem Beginn von baulichen Veränderungen ist es erforderlich, eine gründliche Zustandsanalyse der unmittelbaren Umgebung durchzuführen. Dies ermöglicht eine präzisere Einschätzung potenzieller Schadensrisiken, eine gezielte Planung der Bauverfahren sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen. Infolgedessen können Streitigkeiten mit Anwohnern bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden.

Welcher Umfang?

Die Beweisaufnahme sollte die speziellen Risiken und Anforderungen der jeweiligen Maßnahme berücksichtigen.

Hier ein Beispiel: Teilabbruch des mittleren Gebäudes sowie Neubau.

Risiken bewerten.

Beurteilung der Umgebung sowie Baubeschreibung, Abbruchkonzept bzw. Erschütterungsprognose dienen als Basis.

So kann der notwendige Umfang für eine Beweisaufnahme abgesteckt werden.

Radius festlegen.

Festzulegen sind im Vorfeld: der Aufnahmeradius, die einzubeziehenden Objekte und auch der notwendige Aufwand.

Beispiel links- Teilbruch und Neubau.

Abbruchbereich - gelb dargestellt

  1. Aufnahme der Fassaden von außen, sowie innen die direkt angrenzenden Wohnbereiche, sowie Treppenhaus und Keller
  2. Aufnahme der Fassaden von außen
  3. Aufnahme der Fassaden von außen
  4. Aufnahme der Fassaden von außen
  5. Aufnahme des Straßenzustandes
  6. Aufnahme des Straßenzustandes


Dokumentation

Ziel der Dokumentation ist die detaillierte und verständliche Darstellung des Istzustandes. Damit soll für eventuelle Streitfälle eine nachvollziehbare und beweiskräftige Grundlage geschaffen werden.

Berichterstattung

Detaillierte Skizzen

Fotodokumentation


Nachbegehung

Die Nachbegehung dient zur Abgrenzung gegenüber nachfolgenden Maßnahmen und der Abschlussdokumentation. Sie kann im kompletten Umfang der Beweissicherung oder in Teilbereichen durchgeführt werden.

Dabei wird der Zustand vor der Baumaßnahme (Beweissicherungsgutachten) mit dem Istzustand nach Abschluss der Maßnahme verglichen.

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