Beweissicherung
Sichern Sie sich gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab.
Warum Beweissicherung?
Im Baurecht hat die vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn für alle Beteiligten eine erhebliche Bedeutung.

Welcher Umfang?
Die Beweisaufnahme sollte die speziellen Risiken und Anforderungen der jeweiligen Maßnahme berücksichtigen.

Hier ein Beispiel: Teilabbruch des mittleren Gebäudes sowie Neubau.
1. Aufnahme der Fassaden von außen, sowie innen die direkt angrenzenden Wohnbereiche, sowie Treppenhaus und Keller
2.-4. Aufnahme der Fassaden von außen
5.-6. Aufnahme des Straßenzustandes
Welche Bestandteile hat die Dokumentation?
Ziel der Dokumentation ist die detaillierte und verständliche Darstellung des Istzustandes. Damit soll für eventuelle Streitfälle eine nachvollziehbare und beweiskräftige Grundlage geschaffen werden.
Berichterstattung +
Detaillierte Skizzen +
Fotodokumentation
Was kommt zum Abschluss?
Nach Abschluss der Bau- oder Abbruchmaßnahme dient die Nachbegehung zur Abgrenzung gegenüber nachfolgenden Maßnahmen und der Abschlussdokumentation. Sie kann im kompletten Umfang der Beweissicherung oder in Teilbereichen durchgeführt werden. Dabei wird der Zustand vor der Baumaßnahme (Beweissicherungsgutachten) mit dem Istzustand nach Abschluss der Maßnahme verglichen.
Ein paar Beispiele.






