Im Baurecht hat die vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn für alle Beteiligten eine erhebliche Bedeutung.
Die Beweisaufnahme sollte die speziellen Risiken und Anforderungen der jeweiligen Maßnahme berücksichtigen.
Hier ein Beispiel: Teilabbruch des mittleren Gebäudes sowie Neubau.
Ziel der Dokumentation ist die detaillierte und verständliche Darstellung des Istzustandes. Damit soll für eventuelle Streitfälle eine nachvollziehbare und beweiskräftige Grundlage geschaffen werden.
Die Nachbegehung dient zur Abgrenzung gegenüber nachfolgenden Maßnahmen und der Abschlussdokumentation. Sie kann im kompletten Umfang der Beweissicherung oder in Teilbereichen durchgeführt werden.
Dabei wird der Zustand vor der Baumaßnahme (Beweissicherungsgutachten) mit dem Istzustand nach Abschluss der Maßnahme verglichen.