Sie dient der Wahrung der Rechte der Baubeteiligten. Die Dokumentation des Istzustandes der angrenzenden Objekte erfolgt nach VOB/B sowie auf Empfehlung DIN-Vorschrift 4107; DIN 4125, Pkt.5.5.
Ziel der Dokumentation ist die genaue Darstellung des Istzustandes. Damit soll für eventuelle Streitfälle eine nachvollziehbare und beweiskräftige Grundlage geschaffen werden.
Ideal ist es, wenn die Dokumentation auch für Personen, welche mit dem Objekt nicht vertraut sind, sofort verständlich und nachvollziehbar ist. Die Istzustandsfeststellung kann auch zur Abgrenzung bei Arbeitsunterbrechung oder Insolvenz eines Baubeteiligten veranlasst werden.
Bauwerke unter Denkmalschutz werden vor Sanierung, Umbau oder Abbruch ausführlich dokumentiert. So wird sichergestellt, dass das Bauwerk in der derzeitigen Zustand festgehalten und archiviert werden kann.
Detaillierte Aufnahme und Darstellung von denkmalgeschützten Objekten. Fotografische Dokumentation der Ansichten, von Details und dem Gesamteindruck in der Umgebung zur Archivierung.
Fotografische Dokumentation von komplexen Bauabläufen wie zum Beispiel Sprengungen oder Maschineller Abbruch, Hoch- und Tiefbauarbeiten.
Detaillierte fotografische Darstellung.
Bei Sprengungen ermöglichen Serienfotos mit 5 mm/s im Nachgang eine genaue hochauflösende Bild-für-Bild-Analyse des Ablauf.