Auf dem Betriebsgelände der Leipziger Stadtwerke soll der 170 m hohe Schornstein des ehemaligen Heizkraftwerkes gesprengt werden. Auf dem Gelände stehen einige Gebäude unter Denkmalschutz. Die Nachbarschaft außerhalb muss ebenfalls geschützt werden.
Durchführung einer Beweissicherung vor Beginn der Abbrucharbeiten.
Berücksichtigung des Denkmalschutzes, Dokumentation des Istzustandes zum Schutz vor nicht gerechtfertigten Schadenersatzforderungen sind hier sehr wichtig.
Es wurden insgesamt 43 Objekte einbezogen, davon 11 denkmalgeschützte Gebäude.
Der Aufnahmeradius betrug ca. 300 m um den Aufprallbereich des Schornsteins.
Im Bereich der Gebäude wurden die Schadensbilder an den Fassadenfronten detailliert skizziert und fotografisch dokumentiert. Die Innenräume wurden in ihrem Istzustand beschrieben und Schadstellen fotografisch dokumentiert und in Grundrisspläne in ihrer Lage eingezeichnet.
Die Beweisaufnahme und Berichterstattung wurde kurz vor den geplanten Sprengung abgeschlossen.
Dann kam der kurzfristige Stopp, die Sprengung wurde verschoben. Nach einem Dreivierteljahr waren die Unstimmigkeiten soweit geklärt, dass ein neuer Sprengtermin anberaumt werden konnte.
Da die Beweisaufnahme – eine Istzustandsaufnahme – nach fast einem Jahr nicht mehr rechtssicher war, wurde im gesamten aufgenommenen Bereich eine vergleichende Begehung vorgenommen. Dabei wurden der aktuelle Zustand und die Veränderungen zur Erstaufnahme dokumentiert.
Am Morgen, kurz vor der Sprengung
Wir haben die Sprengung begleitet und unmittelbar nach Freigabe den Zustand im Umfeld mit einer Begehung dokumentiert. Zusätzlich wurden im Nachgang ausgewählte Objekte erneut vergleichend aufgenommen. Somit liegt am Ende eine komplette Dokumentation vor, die eventuellen Schadenersatzforderungen sachlich begegnen kann.