Die Dokumentation ist in erster Linie eine Istzustandsaufnahme vor Beginn von verändernden Maßnahmen. In der Regel setzt sie sich aus Text, Fotos und Skizzen zusammen.


Dokumentation zur Beweissicherung

Sie dient der Wahrung der Rechte der Baubeteiligten. Die Dokumentation des Istzustandes der angrenzenden Objekte erfolgt nach VOB/B sowie auf Empfehlung DIN-Vorschrift 4107; DIN 4125, Pkt.5.5.

Ziel der Dokumentation ist die genaue Darstellung des Istzustandes. Damit soll für eventuelle Streitfälle eine nachvollziehbare und beweiskräftige Grundlage geschaffen werden.

Ideal ist es, wenn die Dokumentation auch für Personen, welche mit dem Objekt nicht vertraut sind, sofort verständlich und nachvollziehbar ist.

Die Istzustandsfeststellung kann auch zur Abgrenzung bei Arbeitsunterbrechung oder Insolvenz eines Baubeteiligten veranlasst werden.

Dokumentation im Sinne des Denkmalschutzes

Detaillierte Aufnahme und Darstellung von denkmalgeschützten Objekten:

Fotografische Dokumentation der Ansichten, von Details und dem Gesamteindruck in der Umgebung zur Archivierung.

  • Textliche Beschreibung des vorgefundenen Istzustandes.
  • Detaillierte Ansichts- und Lageskizzen.
  • Digitale “Restaurierung” z. B. von verblasster historischer Bemalung

Bauablaufdokumentation

Fotodokumentation von Bauabläufen wie z.B. Sprengungen.